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Der BVES stellt Forderungen zur weiteren rechtlichen Verbesserung von Batteriespeichern

2023-07-20

Dem Verband nach bleiben weiterhin die größten Hürden für den Ausbau von Batteriespeichern bestehen. Die Einführung einer neuen Rechtskategorie für Energiespeicher allein reicht dafür nicht aus. Immerhin, so kann man sagen, sind Speicher ab dem 1. Juli endlich weder Verbraucher noch Erzeuger und auch keine Netze, sondern eben Speicher. Diese juristische Einordnung war in Deutschland bisher nicht gegeben. Die eigene Kategorie soll vermeiden, dass Batteriespeicher-Projekte unnötig bürokratischen und finanziellen Hürden ausgesetzt werden. Florian Valentin, Rechtsanwalt und Vorstandsmitglied des BVES erklärt: „Um der neuen Speicherdefinition nun auch Bedeutung in der energiewirtschaftlichen Praxis zu verleihen, braucht es zwingend einige Folgeänderungen im Energierecht.“

Energiespeicheranlagen sollen so u.a. von der Doppelbelastung und somit vollständig von Netzentgelten befreit werden. Auch eine Befreiung von Baukostenzuschüssen wird gefordert. Ein weiterer Anspruch liegt in der Anpassung des Ausschließlichkeitsprinzips. Dem liegt bisher zugrunde, dass wenn ein Speicher nur im geringsten Maße mit Netzstrom beladen wird, der komplette erneuerbare Strom für die restliche Abrechnungsperiode im laufenden Jahr als Graustrom definiert wird. Eine gemeinsame Speicherung von Graustrom und Grünstrom mit klarer Abgrenzung der Stromsorten könnte aber laut BVES durch einen Strommengenzähler sauber bilanziert werden.

Urban Windele, BVES-Bundesgeschäftsführer, fasst zusammen: „Es ist essenziell, Energiespeicher als vierte Säule der Energieversorgung mithilfe einer passenden Regulatorik endlich in die Praxis zu bringen.“


Quelle:

http://t1p.de/pv-magazine-bves-fordert-weitere-rechtliche-verbesserung-von-batteriespeichern


Redakteurin:
Dina Schleicher

Pressekontakt:
Lukas Lambert

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